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Das hart an die Straße grenzende, giebelständig erschlossene Einhaus mit einem Kern aus dem Ende des 17. Jhs. erwächst über hohem Sandsteinsockel in zwei Geschossen. Das Fachwerkgefüge des Wohnhauses wird durch kräftig gebogene 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern zusammengefügt. DerBereich des Geschossüberstandes wird durch ein gedrehtes Band geschmückt. Im hinteren Bereich schließt ein jüngerer Wirtschaftsbau an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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