Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Werra-Meißner-Kreis ist seit jeher Grenzgebiet, an dem machtpolitische Interessen aneinander stoßen. Innerhalb dieses Gebietes spielten die sog. Centgrenzen eine besondere Rolle, da sie im Spätmittelalter erste Verwaltungs- und Gerichtsgrenzen festlegten. Erhalten haben sich lediglich zwei Grenzsteine aus dem frühen 16. Jahrhundert, die die Cent Bilstein markierten. Eine stattliche Reihe von Steinen aus dem Jahr 1837 regelte den Grenzverlauf zwischen dem Kurfürstentum Hessen und dem Königreich Preußen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |