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1923 im Nauheimer Stadtwald errichtet; es handelt sich dabei um einen Typenentwurf, der in vergleichbarer Form auch an anderer Stelle in der Wetterau verwirklicht wurde (vgl. Ober-Mörlen, Ludwigstraße 18). Die Gebäudeform ist abgeleitet von einem Einhausgehöft mit getrenntem Wohn- und Wirtschaftsteil, das vereinheitlichende Dach mit dem Querschnitt eines umgedrehten Schiffskieles. Das Anwesen hat seine ursprüngliche Funktion eingebüßt, wird nur noch zu reinen Wohnzwecken genutzt. Die überkommene Charakteristik mit dem Kontrast der verputzten Wohnzone und dem hölzernen Wirtschaftsteil ist trotz der funktionalen Umwidmung erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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