Grenzstein
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37 Grenzsteine

Die Rotenburger Quart existierte als Seitenlinie der hessischen Landgrafenschaft von 1627 bis 1834. Sie verdankte ihr Entstehen einer Erbregelung, die Landgraf Moritz mit seiner zweiten Ehefrau, Juliane von Nassau-Dillenburg-Weilburg, traf. Diese Regelung besagte, dass den männlichen Nachkommen aus der Ehe ein Viertel des landgräflichen Besitzes übertragen werden solle. Nachdem Landgraf Moritz seinem Sohn Hermann die Verwaltung der Rotenburger Quart Übertragen hatte, dankte er am 17. März 1627 ab. Sein Nachfolger wurde Landgraf Wilhelm V. Die Landgrafen der Rotenburger Quart erlangten nicht die volle Landeshoheit über ihr Territorium. Neben den rotenburgischen Beamten war ein Reservatskommissar eingesetzt, der die Hoheitsrechte der Kasseler Hauptlinie wahrte. Die „Quart" bestand aus den Schlössern, Städten und Ämtern Rotenburg, Sontra, Eschwege, das Gericht Bilstein und Germerode, Wanfried, die Stadt Witzenhausen, Burg und Amt Ludwigstein sowie dem hessischen Anteil an Treffurt, Herrschaft Plesse und Amt Gleichen. Der aufgelistete Besitz wurde zum 1.9.1627 abgetreten.

Die Rotenburger Quart erlosch im Jahr 1834.

Die erhaltenen Steine stammen aus dem 18. Jahrhundert. HC steht für Hessen-Cassel, HR für Hessen-Rotenburg.

Inschrift: HC/HR 1740


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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