Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Eine besondere Gruppe von Grenzsteinen regelte land- und forstwirtschaftliche Nutzungsrechte. Besonders häufig sind diejenigen Steine anzutreffen, die die Grenzen der Soodgehölze absteckten. Soodhölzer sind Waldungen, in denen das von der Saline Sooden, dem heutigen Bad Sooden-Allendorf, in großen Mengen benötigte Holz geschlagen wurde. Die unmissverständliche Abgrenzung der Soodhölzer war besonders wichtig, da innerhalb dieser Waldungen das Viehhüten verboten war. Aus diesem Grund wurden verschiedentlich, so z.B. auf dem Meißner, im Grenzverlauf Gräben angelegt, um das Überwechseln des Viehs in die Soodhölzer zu verhindern.
Inschrift: Wappen von
Meisenbug/
Ziegenhain
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |