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Eine beachtliche Gruppe von Flurdenkmalen bilden die Verkehrsmale, zu denen Wegweiser, Meilen- und Verbotssteine zählen.
Die umfangreichste Gruppe rekrutiert sich aus den Wegweisern, vornehmlich steinerne Pfeiler in rechteckigem Querschnitt mit einer abschließenden Pyramide oder einem Sattel. Die inschriftlichen Hinweise sind aufgemalt oder eingegraben.
Die erhaltenen Meilensteine sind in der Entfernungsangabe im Regelfall auf die Residenz Kassel ausgerichtet. Das Zeichen * weist auf die Katalognummer bei Riebeling 1981 hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |