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Vermessungsstein
Flur: 8
Flurstück: 8/1

Von 1821 bis 1858 vermaß Christian Ludwig Gerling, „Direktor des trigonometrischen Büros der Landesvermessungs-Kommission von Kurhessen", im Auftrag der kurhessischen Regierung das gesamte Kurfürstentum. Das Ergebnis dieser Arbeit ist die „Niveaukarte des Kurfürstenthums Hessen", die in 112 Blättern im Maßstab 1:25.000 erschien. Um das Gebiet aufzunehmen, war es nötig, durch Messung von Horizontalwinkeln Festpunkte im Gelände mit Vermessungssteinen zu markieren. Diese so installierten Topographischen Punkte (TP) bestimmten die Eckpunkte von Dreiecksnetzen, die die Vermessung eines bestimmten Gebietes mit Hilfe von Winkelfunktionen ermöglichten. Zu unterscheiden sind insgesamt vier verschiedene Klassen von Vermessungssteinen. Ein Stein erster Klasse markiert den Eckpunkt einer Dreiecksseite, Kantenlänge eine Ausdehnung von 40 bis 60 km erreicht. Ein TP zweiter Klasse markiert den Schnittpunkt zweier Dreieckseiten von 10 bis 20 km Länge. Die Steine der Klassen drei und vier, die wesentlich kürzere Strecken markieren, werden auf Grund ihrer unauffälligen Erscheinung und ihrer großen Anzahl in diesem Rahmen nicht aufgeführt.

Die Vermessungssteine, die im Auftrag der kurhessischen Regierung installiert worden sind, tragen das Kürzel KLV für kurhessische Landesvermessung sowie das Datum der Aufstellung.

Inschrift: KLV 1847

TP 507,4


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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