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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude; auf der freien südlichen Giebelseite im Obergeschoß ein von vier hölzernen Bügen getragener fünfseitiger Erker, das Giebeldreieck wird von einem Schopfwalm abgeschlossen. Der Bau ist vollständig verputzt, das Fachwerkgefüge aber weitgehend ungestört. Die Erkerform läßt eine Entstehungszeit des Gebäudes um die Mitte des 17. Jahrhunderts vermuten. Unmittelbar vor dem südlichen Giebel ist ein barocker Pfosten des Hofzuganges erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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