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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; der zugehörige Hof - leider nicht mehr ursprünglich erhalten - liegt unmittelbar östlich der Reinhardskirche. Das dreizonige Wohnhaus ist verputzt. Die Proportionen lassen ein Gebäude der Zeit um 1700 vermuten, dessen Gefüge weitgehend ungestört ist. Größe und Lage der Fenster, die beibehaltene Erschließung in der mittleren Gebäudezone lassen zumindest darauf schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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