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Hart an die Kirche anschließendes Tagelöhnerhaus in zwei Geschossen mit einer konstruktiven Fachwerkkonfiguration aus dem letzten Drittel des 17. Jhs. Der Kern des Hauses ist im Erdgeschoss an den gebogenen 3/4-Streben kenntlich, darüber erhebt sich im Obergeschoss eine jüngere Konstruktion aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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