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Die Schäfergasse gehört zum Bereich des alten Ortskerns. Im südöstlichen Teil folgt sie in leichter Biegung dem parallel verlaufenden ehemaligen Ortsrand; dabei steigt sie etwas an und knickt schließlich in Richtung des höher gelegenen Kirchhofes ab. Die Gesamtanlage erstreckt sich einseitig über Süd- und Ostseite der Schäfergasse. Das Straßenbild zeigt hier die Reihung giebelständiger, zweigeschossiger Fachwerkhäuser, teilweise mit Krüppelwalm, mit dazwischenliegenden Hoftoren. Aus dem Grundriss ist die Folge der Hakenhöfe auf etwa gleichgroßen Parzellen ersichtlich, wobei das Wohnhaus an der Straßenfront etwa die halbe Grundstücksbreite einnimmt; im hinteren Bereich schließen sich als Nebengebäude ehemalige Stallungen und dazu rechtwinklig die Scheunen an, die ursprünglich den geschlossenen Dorfrand bildeten.
Der Hausgrundriss weist die konventionelle dreizonige Gliederung auf mit zur Straße gelegenem Wohnbereich, Mittelflur mit Küche und Stallteil; der Stall wurde später ausgelagert und hinten angebaut, so dass sich die geschlossene Hakenform mit der Scheune ergab. Die Erschließung erfolgt wie üblich über den Hof an der Traufseite.
Die Fassaden der Wohnhäuser haben sich bei einigen Beispielen relativ ungestört erhalten, bei anderen dokumentiert sich der für das gesamte Gebiet typische, im frühen 19. Jh. einsetzende Verstädterungsprozess in der Vorblendung massiv gemauerter und verputzter Giebelfassaden, wobei jedoch Proportionierung und Fensterteilung zunächst beibehalten werden.
Während sich im Nordteil der Schäfergasse an deren Ostseite eine Reihung von typengleichen Höfen auf etwa gleichgroßen Parzellen findet, bilden die Häuser Nr. 24 und 26 an der Südseite einen gewissen Gegensatz, wobei 24 die Kleinstform des landwirtschaftlichen Anwesens mit eingeschossigem Wohnhaus, 26 dagegen einen besonders stattlichen Typ des Wohngebäudes auf überdurchschnittlich großer Parzelle darstellt.
Weitere für die Schäfergasse charakteristische Details sind vereinzelt noch unter Putz liegendes Fachwerk (Nr. 28), eine neu aufgemauerte Bruchsteinscheune, ein Backsteinbau mit Ornament aus dem 19. Jh.; weiterhin barocke Sandsteintorpfosten und hölzerne Hoftore. Die Straße ist nach altem Vorbild neu gepflastert. Geringfügige Störungen bestehen durch traufständige Massivbauten dieses Jahrhunderts. Die Gesamtanlage besitzt ortsgeschichtliche Bedeutung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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