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Das im rückwärtigen Bereich teilweise massiv veränderte einfache Fachwerkhaus von 1765 in von der Darmstädter Straße zurückgesetzter Lage zeigt im Giebel schmuckloses, aber regelmäßiges Gefüge aus geraden Hölzern. Das Haus beherbergt seit 1975 ein Heimatmuseum.
Wegen seiner Vollständigkeit kann es als typisches Beispiel für die örtliche Bauweise gelten und ist aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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