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Voluminöser Bau um 1800 mit, bis auf neue Fenstereinbauten, weitgehend intaktem solidem Fachwerkgefüge und besonders stark betonter, schwach profilierter Rähm-Schwellen-Zone. Das klare Bild des giebelständigen konstruktiven Typs wird durch den neueren Anbau an der nördlichen Traufseite beeinträchtigt, bleibt jedoch innerhalb des Ortes besonders beispielhaft für diese barocke Traditionen ablösende Bauform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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