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Das ab dem ersten Obergeschoss holzverschindelte, giebelständige Haus lässt aufgrund der ungestörten regelmäßigen Fensteranordnung und der doppelten Geschossübersetzung qualitätvolles barockes Fachwerk oberhalb des massiv erneuerten Erdgeschosses erwarten. Aus der einseitig freien Ecklage an der Straßenkreuzung Darmstädter Straße/ Borngasse ergibt sich die besondere städtebauliche Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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