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Traufständiges Wohnhaus mit ungewöhnlicher Figuration des Fachwerks über dem massiven Erdgeschoss: eigentümlich dünne Verstrebungen der Eckpfosten, das geschosshohe Andreaskreuz und die Verstrebungen im Giebeldreieck weichen von gebräuchlichen Formen ab. Durch seine Lage an einer platzartigen Freifläche am Anfang der Schäfergasse wird das im 18. Jh. entstandene Haus zum markanten Eingangsbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |