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Traufständiges Landhaus auf langgestrecktem, rechteckigem Grundriss, nach Entwurf von Rabe 1911. Klare Gliederung mit durchdringendem Mittelzwerchhaus und verschindelten Giebeln, schräge Eckpfeiler in Anlehnung an englische Vorbilder. Sonderform in der sonst eher an kubischen Baukörpern orientierten Buchschlager Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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