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Putzbau nach Entwurf von Bernoully, um 1910, mit Merkmalen wie Bogenweg 13, jedoch traufständig mit zentralem durchdringendem Zwerchhaus und Verschneidung der Mansarddächer. Die Fassade schlicht mit eingeschnittenen, im Obergeschoss hoch-, im Erdgeschoss querformatigen Fenstern. Die Gliederung ergibt sich ausschließlich aus der Plastizität des Baukörpers; Zurückhaltung in der Materialwahl und strenge Formen zeichnen den Bau aus. Die Gesamtform passt sich den Buchschlager Baunormen an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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