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Giebelständiger Haustyp mit Mansarddach, verbretterter Giebelfläche und asymmetrisch angeordnetem Flacherker. Den um 1910 nach Entwurf von Wissenbach entstandenen Bau kennzeichnen differenzierte plastische Ausbildung und Materialauswahl. Lage am Rand der ursprünglichen Siedlung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |