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1909 nach Entwurf von Eberhard erbautes Doppelhaus mit Läden, an der Südseite zum Garten Loggien. Deutliche Horizontalgliederung der Straßenfassade mit flankierenden halbrunden Erkern durch Schürzendach über dem Erdgeschoss, Verschindelung der oberen Erkerzonen und bandartige Anordnung von Fenstern und Gauben. Als Ladengebäude jenseits der Durchgangsstraße außerhalb der Kolonie angelegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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