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Freistehende Villa, Entwurf Meißner, 1905, Um- und Anbauten durch Koban, 1923; aus dieser Zeit auch der Brunnen. Charakteristisches verschachteltes Mansarddach mit Bieberschwanzdeckung, Putzfassade. Wie bei Nr. 12 wird auf dem weiten Grundstück ein größerer Abstand zur Buchschlager Allee eingehalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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