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Landhaus mit steilem Mansarddach, erbaut um 1908, Architekt A. Beck. Ungewöhnlich die strenge Gliederung der glatten Putzfassade mit um die Ecke geführtem Fenster und rechtwinkligem Erker; durch Verzicht auf Schmuckformen und Beschränkung der Materialien wird die Gesamtform betont. Am seitlichen Zwerchhaus neuer Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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