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Landhaus mit differenzierter Ausbildung des Baukörpers, von C. Lennartz um 1909. Verschiedene in der Siedlung verbreitete Gestaltungsmerkmale sind hier angewandt: Verschneidung von Mansard- und Satteldach, Gaube, Verschindelung, typische Läden; Horizontalbetonung durch umlaufende Traufe; offener Grundriss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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