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Putzbau der späteren Bebauungsphase nach Entwurf von A. Beck, 1911; Nr. 12 und Nachbarhaus 14 stellen sich als biedermeierlich kubische Blöcke mit gleichem Grundrissschema dar. Strenge Fassadengliederung durch scharfe Profilierung und Fensterversprossung, Zeltdach; ursprünglich Wandspaliere als sich wiederholende Elemente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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