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Herausragender Putzbau, entstanden nach Entwurf von W. Barth zwischen 1907 und 1910, mit verschliffenem Mansarddach und Horizontalgliederung durch Geschossvorsprung, Verschindelung des Giebels und Krüppelwalme, mit auffälligem asymmetrischem Hausteinerker im Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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