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Wie das Nachbargebäude Nr. 12 strenger kubischer Putzbau von A. Beck, 1911. Fassade, mit in Putz aufgesetzter Ornamentik und horizontaler Profilgliederung; durch neue Fenstereinbauten beeinträchtigt, jedoch wichtiger Einzelbau im Straßenzug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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