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Dreigeschossiger verputzter Fachwerkbau, im Erdgeschoß Laden, darüber zum Wohnen genutzt; es ist das einzige Gebäude, das noch für die erste Phase der Ortserweiterung nordöstlich des Nauheimer Ortskerns ab der Mitte des 19. Jahrhunderts charakteristisch ist. Der Aufschwung Nauheims als Badeort brachte es mit sich, daß die Bauten im angesprochenen Erweiterungsgebiet ständigen Veränderungen ausgesetzt waren. Motiv war dabei gleichermaßen die Intensivierung der Nutzung wie die vermeintlich gestalterische „Aufwertung“. Stresemannstraße 4 hat als inzwischen seltenes Zeugnis der frühesten Kurstadtentwicklung einen besonderen Stellenwert für die Vermittlung der historischen Ortsentwicklung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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