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Klar gegliedertes Doppelhaus mit Doppelgiebel, nebeneinander gestellten Satteldächern und Schleppgauben. Glatte Putzfassaden mit eingeschnittenen Öffnungen lassen unter Verzicht auf Ornamentik den Baukörper in seiner Gesamtform zur Wirkung kommen und nehmen in dem 1910 nach Planung von W. Barth erbauten Haus Tendenzen der neuen Sachlichkeit vorweg. Der Entwurf ist nochmals baugleich in Langen, Odenwaldstraße, verwirklicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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