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Mansarddach-Haus der Zeit zwischen 1905 und 1910 mit Putzfassade und giebelseitigem Altan. Auf die städtebaulich wichtige Ecksituation an der Einmündung des Wildscheuerweges wird durch den seitlichen Giebelanbau mit spitzbogiger Fensteröffnung eingegangen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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