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Bald nach 1910 entstandener, feingegliederter Bau, Architekt möglicherweise W. Barth, mit ausgewogener Aufteilung der flächigen Putzfassade durch verschiedene Fensterformate, feine Horizontalprofile, Versprossung und Holzbrüstung. Im Erdgeschoss wird die Symmetrie durch den Polygonalerker mit Natursteinsockel effektvoll durchbrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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