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Landhaus mit für die Siedlung ungewöhnlich gegliedertem Baukörper; dem Hauptbau mit steilem Satteldach ist ein kleinerer Annexbau mit gleicher Dachneigung vorgesetzt. Durch Profile und den in Brüstungshöhe gezogenen Sockel aus Klinkermauerwerk entsteht eine verbindende Horizontalbetonung. Im Detail steht der um 1910 von Bernoully geplante Eckbau in der Tradition Olbrichs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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