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Herausragender Einzelbau, entstanden vor 1910; Architekt möglicherweise W. Barth. Steiles Satteldach mit ungewöhnlichem, leicht gewölbtem Krüppelwalm. Prägnante Fassadengliederung durch einen die Giebelfenster zusammenfassenden Gitterrahmen, im Erdgeschoss aufwendige Sandsteingewände in effektvollem Kontrast zum ursprünglichen Rauputz. Das Ensemble einleitender Bau am südlichen Beginn der Hainertrift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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