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Ausgefallene Hausform, erst 1935 und damit wesentlich später als die Landhäuser der Kolonie entstanden, Planung von Koban. Durch das große, weit heruntergezogene Satteldach in relativ flacher Neigung entsteht eine breite, flächige Giebelfront mit gleichmäßiger Verteilung der Fenster; diese mit typischen Läden. Der Eingang durch einen Rundbogen akzentuiert, daneben kleiner Erker. Trotz der eigenständigen Architektur nimmt der Bau Rücksicht auf die ortsübliche Bauweise.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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