Gesamtanlage
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Burg und Stadt, Luftaufnahme 1975
Gesamtanlage
Alte Bogengasse
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Dreieichenhain
  • Gesamtanlage
Altstadt und Burg

Alte Bogengasse

1-5, 9-15, 19, 21, 25, 27, 31-37

2-8

Alte Schulgasse

1-7

2, 4

Apollo-Pomerel-Weg

Borngasse

1

2-10

Erbsengasse

1-27

2-12

Fahrgasse

3, o. Nr. Obertor, 5-57, 61A, 61-65, o. Nr. Untertor

8, 14, 18-28, 36-54

Freigasse

1-7

4-14

Saalgasse

1-5, 9

6

Sandgasse

1-9, 13, 15

2, 4

Steingasse

1, o. Nr., 5

2-12

Spitalgasse

1, 3, 7, 19

2-22

Taunusstraße

1

2

Grün- und Wasserflächen

Stadtbefestigung

Die Gesamtanlage erstreckt sich über die von der Stadtmauer begrenzte Altstadt und umfasst damit das ehemalige Ober- und Unterhain mit dem Burgareal. Ebenso gehören die umgebenden Grünzonen mit Wasserflächen, vom ehemaligen Burggraben zwischen Burg und Solmischer Weiherstraße über Burgweiher und südöstlich der Altstadt vorgelagerter -ehemaliger Wallgrabenanlage mit Herrenweihern bis zur Bebauung der Schießbergstraße zum historischen Bestand.

Die längliche Form des Ortsgrundrisses wird rückgratartig durchzogen von der in weitem Bogen geschwungenen Fahrgasse, auf die rechtwinklig von beiden Seiten Sackgassen treffen; einige davon sind untereinander verbunden. Ursprünglich gab es keinen Platz außer dem seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorhandenen Marktplatz vor der Mittelpforte. Die heutigen Plätze (vor dem Obertor, Vieuxtemps-Platz) sind durch Abbrüche entstanden.

In den früher durch die Mittelpforte getrennten Stadtteilen ist die unterschiedliche Bebauungsstruktur noch an Parzellierung und Bebauung ablesbar. Im Bereich der romanischen Stadtgründung, wo sich Burgmannenhöfe und Beamtenhäuser konzentrierten, sind die Grundstücksflächen von größerem Zuschnitt und die Bauten großmaßstäblicher. Sie zeichnen sich häufig durch eine aufwendigere, den herrschaftlichen Charakter hervorhebende Gestaltung aus, wie Faselstall, ehemalige Amtskellerei, Trierischer Hof, Isenburgisches Amtshaus, Spitalmeisterhaus, Gasthaus zur alten Burg. Eine kleinteiligere Wohnbebauung findet sich hauptsächlich um die Erbsengasse. Im ehemaligen Oberhain setzt sich der Bebauungsmaßstab der Erbsengasse fort, Hofreiten der Ackerbürger und Handwerkerhäuser verdichten sich besonders südlich der Fahrgasse. Hier bildet der Saalhof eine Ausnahme. Nördlich zwischen Fahrgasse und Stadtmauer gibt es größere unbebaute Flächen, in der Steingasse sind die bescheidensten Wohnformen einer unterprivilegierten Bewohnerschicht vertreten.

Die Altstadt besitzt eine geschlossene Fachwerkbebauung mit - besonders in der Fahrgasse - überwiegend giebelständigen Häusern. Es hat sich keine spezifische Hofform herausgebildet, da ein Großteil der Bevölkerung keine Bauern, sondern Handwerker und Gewerbetreibende waren. Am Ort in einigen Beispielen vorhanden ist ein seltener Hoftyp mit vom Wohnhaus durch die Straße getrennter Scheune. Die meisten heute erhaltenen Bauten sind dem 18. Jahrhundert zuzurechnen, eine Anzahl von Gebäuden ist jedoch schon vor oder kurz nach dem 30jährigen Krieg entstanden. Hier finden sich oft bemerkenswerte Fachwerkzierformen.

In der Fahrgasse ist das historische Stadtbild durch Ladeneinbauten, in den Seitengassen durch Um- und Anbauten oft beeinträchtigt, jedoch kaum gravierend gestört. Bemerkenswert ist der südöstliche Stadtrand, wo der ursprüngliche Übergang von der Bebauung zur Landschaft mit Mauer, bewachsener Wallgrabenanlage und Feldparzellen erhalten ist. Von Norden und Osten bilden Burgsilhouette, Weiher und Stadt ein eindruckvolles Ensemble. Die Bedeutung der Gesamtanlage liegt vor allem in der Einheit von mittelalterlicher Burganlage und zugehöriger Stadt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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