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Bescheidenes, aber intaktes traufständiges Haus, zweizonig, entstanden im späten 18. Jahrhundert. Typ des städtischen Wohnhauses ohne landwirtschaftliche Nutzung, z. B. Handwerkerhaus. Die sehr kleine Grundstücksparzelle ist vollständig überbaut, so dass im Verband mit den angrenzenden Gebäuden eine geschlossene Zeile gebildet wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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