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Giebelständiges Wohnhaus, der Dachstuhl laut dendrochronologischer Untersuchung um 1615, Umbau um 1803, konstruktiver Typ mit Krüppelwalm, geradem regelmäßigem Fachwerk und verkleideter Balkenlage. Im Knick der Alten Bogengasse gelegen, ist das weitgehend intakte Gebäude von städtebaulicher Wirkung für beide Gassenabschnitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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