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Als Begleitbau des Obertores ist das Wohnhaus unmittelbar an dieses angebaut, die südliche Obergeschoss-Traufwand sitzt auf der Stadtmauer auf und hat Signalwirkung nach außen. Von der Fahrgasse aus gesehen, stellt der einfache, um 1800 entstandene Fachwerkbau am Ortseingang die optische Verbindung zwischen Obertor und innerstädtischer Bebauung her.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |