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Fachwerkhaus von 1786, mit der Traufseite an die Stadtmauer nahe dem Obertor angebaut, Im Grundriss entspricht das Gebäude dem Typ des dreizonigen ehemaligen Wohnstallhauses der Ackerbürger oder Handwerker mit landwirtschaftlichem Nebenerwerb. Als Abschluss des kleinen Platzes am Ortseingang besitzt das Haus städtebaulich Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |