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Wohnhaus des späten 18. Jahrhunderts mit regelmäßigem Fachwerk, Krüppelwalm und klassizistischem Zahnschnitt im Rähm. Ungewöhnlich ist hier der weite Geschossüberstand an der Traufseite zur Fahrgasse. Durch die Ecklage an der Einmündung der Sandgasse ist der Bau von besonderer städtebaulicher Prägnanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |