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Gebäudegruppe aus zwei traufständigen, leicht versetzten Häusern mit einfachem Fachwerkaufbau, enstanden um 1800, eines mit profilierter Schwelle. Die Erdgeschosszone ist durch massive Um- oder Anbauten stellenweise verändert. Durch die Staffelung der beiden Bauten an der angrenzenden Freifläche wird eine Zäsur im Verlauf der Fahrgasse gebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |