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Haus des Stadtschreibers Andreas Hörber, 1565 vom ersten lutherischen Pfarrer im Hain, Valentin Breitenstein, erbaut. Neben dem Türsturz mit Eselsrücken und Inschrift mit Chronogramm sind Teile des Fachwerkgefüges aus der Erbauungszeit, etwa der Brustriegel des Obergeschosses mit Überblattungen, erhalten; das übrige Gefüge teils durch neueres Fachwerk, teils massiv ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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