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Sachgesamtheit aus zwei baugleichen Wohnhäusern des 18. Jh. mit spiegelsymmetrischer Fachwerkausbildung der Giebelfronten bis ins Detail, wie der Tauschnitzerei der Eckpfosten. Die Brüstungsfiguren bei 45 auf Putz gemalt, das Rundbogenfenster im Giebel ersetzt, das Erdgeschoss durch den Ladeneinbau unglücklicher verändert als bei 41/43. Die knappe, weitgehend überbaute Parzelle wie die Typengleichheit sprechen für eine Entstehung möglicherweise als Beamtenhäuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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