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Giebelständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus aus der Mitte des 18. Jhs. mit modernen Veränderungen in Erdgeschoss und Dachzone (früher Krüppelwalm), in Rähm und Schwelle Reste von Profil mit Zahnschnitt. Das Fachwerk des Obergeschosses nicht mehr vollständig. 1714 wurde hier ein Betsaal und eine jüdische Schule errichtet, im Keller befand sich ein Ritualbad, daher Kulturdenkmal aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |