Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Als ältestes Gemeindewirtshaus 1553 erbaut, datierte Teile in Haupt- und Nebengebäude erhalten. Bis 1883 unter dem Namen "Zum wilden Mann" auch Zunfthaus des großen Handwerks. Nach einem Brand im 18. Jahrhundert in heutiger Form mit großem Mansarddach wiedererrichtet, aus dieser Zeit der barocke schmiedeeiserne Ausleger mit reichen Rankenformen, ursprünglich mit Zunftzeichen. Als eines der größten und markantesten Fachwerkhäuser des Ortes gegenüber der Burg von städtebaulicher Dominanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |