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Schmales Wohnhaus mit dünnem Fachwerk aus der Zeit um 1800. In der straßenseitigen massiven Erdgeschosswand zwei Sandsteinkonsolen mit den Initialen H und L. Das giebelständige Gebäude bildet zusammen mit dem gegenüberliegenden Gasthaus zur alten Burg eine deutliche Eingangssituation und den Anfang der geschlossenen Bebauung der Fahrgasse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |