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Das an das Untertor und die Stadtmauer angebaute Wohnhaus mit einfachem konstruktivem Fachwerk um 1800 steht am Ort eines ehemaligen Sayn''schen Hofes und eines 1492 erwähnten Torhauses. Trotz seiner Bescheidenheit ist das Haus wichtiger Bestandteil des Ortsbildes, sowohl innerhalb der Mauer wie von Nordosten als Teil der Stadtansicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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