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Parallel zur Stadtmauer in geringem Abstand auf nahezu quadratischem Grundriss errichtetes traufständiges Wohnhaus. Im Fachwerk des Obergeschosses, entstanden um 1700, Mannfiguren mit leicht geschwungenen Streben. Das massive Erdgeschoss teilweise verändert, mit neuem, abgeschlepptem Treppenanbau. Als Randbau an der Befestigung von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |