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Der den Saalhof nach Norden abschließende, langgestreckte giebelständige Bau zeichnet sich durch außerordentlich reiches Zierfachwerk des Obergeschosses aus; dieses kragt an der nördlichen Traufwand und an der Giebelfront, hier auf Steinkonsolen, über dem massiven Erdgeschoss aus. Geschnitzte Knaggen und Eckständer, Feuerböcke und Flechtrauten in den Brüstungsfeldern, die reiche Profilierung von Schwelle und Rähm der Giebelseite lassen den inschriftlich 1691 datierten Bau im örtlichen Vergleich ungewöhnlich repräsentativ erscheinen. Im rückwärtigen Bereich schließt das Wohnhaus an die unmittelbar an die Stadtmauer angebauten Scheunen- und Nebengebäude an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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