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Breitgelagerter, giebelständiger Steinbau 1880 errichtet und seit 1907 Gasthaus „Darmstädter Hof". Die Giebelfassade symmetrisch gegliedert in vier Fensterachsen, durch Sandsteinlisenen und -gurte horizontal und vertikal in Felder aufgeteilt, die Wand verputzt.
Historisierende Zierformen wie neubarocke Fenstergewände, der Treppenfries im Giebel, geschnitzte Streben unter dem weiten Überstand des flachgeneigten Satteldaches wirken der Strenge der Fassade entgegen. Kulturdenkmal aus künstlerischen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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