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Torpfosten des 1401 von Anna von Falkenstein gestifteten, 1750 aufgehobenen und 1764 abgebrochenen Spitals. Die beiden Sandsteinpfosten mit profiliertem Aufsatz, Entstehung um 1700, sind in die das Gelände des ehemaligen Hospitals mit Kapelle umgebende Mauer eingelassen. Die Reliefdarstellung zeigt Memento-mori-Motive: Totenschädel mit Stundenglas, Sense und Spaten, darüber Seraphim.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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