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Großformatiger Bau mit massivem Erdgeschoss auf hohem, abgeschrägtem Sockel, mit breiter Giebelfront und Krüppelwalm. Im Fachwerkobergeschoss charakteristische geschwungene Streben und Andreaskreuze zwischen Brustriegel und Rähm. Das Kellergewölbe wohl aus der Erbauungszeit des ehemaligen Hospitals, das kurz nach 1400 auf demselben Gelände errichtet und später niedergelegt wurde. Der Aufbau 1559 erneuert, 1614-1769 reformiertes Pfarrhaus. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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